Beiträge von Christoph Praxmarer

Werbebanner

Sep
27
Blog: 

Als die BH Landeck dem Verein Lebenswertes Kaunertal im November 2009 mitteilte, dass das Anbringen eines Tiwag-kritischen Plakats an der Garage im Fernergries eine naturschutzrechtliche Bewilligung benötige, diese aber, das könne man schon im Vorfeld sagen, mit Sicherheit abgelehnt würde (siehe auch hier), hätte man eigentlich froh sein sollen, denn gegen ein strenges Naturschutzgesetz wäre ja eigentlich nichts einzuwenden. Eigentlich – aber einen äußerst fahlen Beigeschmack erhielt das Ganze damals dadurch, dass einerseits die Anbringung eines Banners an einer Garage nicht zulässig war (zu Recht!), wir aber gleichzeitig zusehen mussten wie die Tiwag mit Baggern und schwerem Gerät das Ruhegebiet und Natura 2000-Gebiet erkundet(!), mit der Absicht dieses Gebiet durch den Bau eines Pumpspeichers für immer zu zerstören – und das trotz behördlich bestätigter Verletzung der Schutzbestimmungen des Ruhegebiets (zu Recht?).

Die ausführliche Begründung und das abschließende Fazit der Behörde zur Ablehnung des Banners an der Garage im Fernergries:

“Gemäß § 15 Abs. 1 Naturschutzgesetz 1997 bedarf die Errichtung, Aufstellung, Anbringung oder Änderung von Werbeeinrichtungen außerhalb geschlossener Ortschaften einer naturschutzrechtlichen Bewilligung, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist. Diese Bewilligung ist zu erteilen, wenn die Interessen des Naturschutzes nach § 1 Abs. 1 weder durch die Materialbeschaffenheit, Größe, Form, Farbe, Lichtwirkung und dergleichen der Werbeeinrichtung noch durch deren Errichtung, Aufstellung, Anbringung oder Änderung am vorgesehenen Ort beeinträchtigt werden.

Nach Abs. 2 bedürfen die Errichtung, Aufstellung, Anbringung oder Änderung keine naturschutzrechtliche Bewilligung, von

a) Werbeeinrichtungen an Gebäuden mit Aufenthaltsräumen;

b) gesetzlich vorgeschriebenen Geschäfts- und Betriebsstättenbezeichnungen und damit im unmittelbaren Zusammenhang stehenden Werbeeinrichtungen, soweit sich die Werbeeinrichtungen an Gebäuden oder auf dem selben Grundstück wie das Geschäfts- oder Betriebsgebäude befinden;

c) Werbeeinrichtungen, die den in der Verordnung nach Abs. 3 festgelegten Anforderungen entsprechen;

d) Hinweisen auf vorübergehende Veranstaltungen, sofern sie innerhalb von sechs Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung errichtet, aufgestellt oder angebracht werden; sie sind spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Veranstaltung zu entfernen.

e) Anlagen zum Anschlagen von Plakaten durch Gruppen, die sich an der Wahlwerbung für die Wahl zum Europäischen Parlament, des Bundespräsidenten, zu einem allgemeinen Vertretungskörper oder zu den satzungsgebenden Organen einer gesetzlichen beruflichen Vertretung oder an der Werbung für eine Volksabstimmung, eine Volksbefragung oder ein Volksbegehren auf Grund landes- oder bundesrechtlicher Vorschriften beteiligen, sofern sie innerhalb von sechs Wochen vor dem Wahltag, dem Tag der Volksabstimmung oder der Volksbefragung bzw. dem Beginn der Eintragungszeit und während dieser erfolgt. Solche anlagen sind spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag, dem Tag der Volksabstimmung oder Volksbefragung bzw. dem Ende der Eintragungszeit von der betreffenden Gruppe zu entfernen.

§ 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 96 vom 04.11.1997 (bezugnehmend zu Abs. 2 lit. c) besagt, dass die Errichtung, Aufstellung, Anbringung oder Änderung von Werbeeinrichtungen keiner naturschutzrechtlichen Bewilligung bedarf, wenn

a) es sich um Tafel mit den Abmessungen von höchstens 120 cm x 40 cm handelt,

b) die Beschriftung und die sonstigen graphischen Stilmittel in weißer oder gelber Farbe auf grünem oder braunem Grund ausgeführt sind,

c) die Oberkante der Tafeln nicht mehr als drei Meter über dem Boden liegt und

d) die Tafeln weder selbstleuchtend ausgeführt sind noch beleuchtet werden.

Somit kann aufgrund Ihrer Beschreibung über das beabsichtigte Transparent gesagt werden, dass die Aufstellung, Errichtung oder Anbringung eine naturschutzrechtliche Bewilligung benötigen wird.

Jedoch muss Ihnen bereits im Vorfeld mitgeteilt werden, dass nach Absprache mit dem naturkunderechtlichen Amtssachverständigen eine solche Bewilligung nach dem Tir. Naturschutzgesetz nicht erteilt werden kann.”

Die BH Landeck hatte dankenswerterweise auch darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen für Ankündigungen von Veranstaltungen weniger streng seien. Auch ein Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung fehlte nicht:

“Zudem muss ich Sie noch darauf hinweisen, dass das Anbringen von Tafeln, Transparenten, Werbeeinrichtungen ecta. außerhalb vom Ortsgebiet innerhalb einem Bereich von 100 m neben öffentl. Straßen nach der Straßenverkehrsordnung bewilligungspflichtig sind.”

Auskunft und Begründung der BH Landeck waren korrekt und sind natürlich zu akzeptieren. Aber ...

... wenn man derzeit von der Staumauer des Gepatschspeichers Richtung "Edith-Stollen" fährt, erwartet einen folgende Werbung der Tiwag:

Im Vergleich zu den anderen Aktivitäten der Tiwag, von der Deponie Versetz, dem Klasgartenstollen, dem Neubau des Druckschachts, bis zu den Bohraktivitäten im Kaunertal und Platzertal und den immer noch nicht geklärten Korruptionsvorwürfen, ... mag das Banner klein und unbedeutend erscheinen, dennoch sollte doch für alle das gleiche Recht gelten!

Es wäre äußerst interessant zu erfahren, warum nun gerade das Werbebanner der Tiwag nach Tiroler Naturschutzgesetz und Straßenverkehrsordnung – im Gegensatz zum Banner des Vereins Lebenswertes Kaunertal – genehmigungswürdig ist?

Nicht genehmigt, bzw. bereits im Vorfeld abgelehnt, wurde dieses Banner (Fotomontage):

Gegen dieses (sehr schöne) Plakat im Stubai hat sich bezeichnenderweise sogar der Landeshauptmann persönlich stark gemacht:
Foto: dietiwag.at; mehr Infos dazu hier.

UPDATE: 29.9.2011 - Nach neuesten Informationen wurde das Banner NICHT genehmigt, bzw. wurde seitens der TIWAG erst gar nicht um eine Bewilligung angesucht ...

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Tiroler Besonderheit - Petition für einen weisungsfreien Landesumweltanwalt

Jul
15

Alle anderen acht Landes­umweltanwälte in Österreich können unabhängig vom Regierungswillen bis zum Verwaltungsgerichtshof beeinspruchen. Die Weisungsfreiheit für die Umweltanwaltschaft in Tirol wäre dringend notwendig und sehr zu begrüßen.

Kontrolle braucht Unabhängigkeit! Das ist der Tiroler ÖVP und SPÖ leider in Sachen Umweltschutz ein Dorn im Auge, sonst wäre unsere Umweltanwaltschaft schon lange weisungsfrei.

Gerade in Tirol haben Lobbyisten freien Lauf, wie sich beispielsweise aus der Kalkkögel-Geschichte zeigte. Sie haben sich über bestehende Gesetze, die sie selbst geschaffen haben, einfach hinweggesetzt oder gar zu einer Völkerrechtsverletzung aufgerufen. Warum können sie das tun? Es ist keiner da, der dieses Vergehen beim Verwaltungsgericht beeinspruchen kann oder darf.

Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit sind ganz wichtige Instrumente für eine effektive Umweltanwaltschaft, für Demokratie und Rechtsstaat. Daher wäre es endlich an der Zeit, die Sturheit aufzugeben, die schon mehr als peinlich ist, und den Lobbyisten das Handwerk zu legen. Nur ein sorgsamer Umgang sichert der nächsten Generation das unverzichtbare Kapital und Erbe: nämlich Natur und Lebensraum.

Flüsse voller Leben

Zur Petition

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Tiwag und Atomstrom

Jun
06

Dass die Tiwag sich ab sofort zu einer "atomfreien Stromkennzeichnung" entschieden hat, mag prinzipiell als ein richtger Schritt in die richtige Richtung gedeutet werden, hat aber einen groben Schönheitsfehler:

Der Atomausstieg "ab sofort" betrifft nämlich die Stromlieferung an den Endkunden, bei der – laut EU-Richtlinie – die Herkunft des Stromes gekennzeichnet werden muss. Tauschstromverträge und Stromimporte unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht nicht. In diesem Bereich, "hinter der Bühne", wird weiterhin mit Atomstrom gehandelt.

Mehr dazu bei Markus Wilhelm auf die dietiwag.at.

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Übernehmen auch SIE Verantwortung für die Natur!

Feb
26
Blog: 

Das Bild zeigt die Zufahrt zur Deponie Versetz. Dort wird das Ausbruchmaterial aus dem Stollen Klasgarten deponiert.

Auf dem Bild sieht man hinter dem Streng Bau Schild einen Hang. Auf diesem halten sich speziell in den Wintermonaten häufig Gämsen auf, die so wenig wie möglich gestört werden sollten. Gämsen sind Fluchttiere. Kommt man ihnen zu nahe, suchen sie das Weite und verbrauchen dabei viel Energie, die speziell in den Wintermonaten knapp ist. Verständlich also, dass man die (vereinzelten) Eiskletterer "bittet", einen alternativen Zustieg zu den Eisfällen zu nehmen.

Allerdings werden sich die Eiskletterer ziemlich verarscht vorkommen, wenn sie diesen Zustieg nicht verwenden dürfen, gleichzeitig aber die schweren LKWs mit Ausbruchmaterial aus dem Tiwag-Stollen dort vorbeifahren.

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Flüsse voller Leben - Bad News

Jan
27

Wie die neue Studie "Ökologischer Zustand der Fließgewässer Österreichs – Perspektiven bei unterschiedlichen Nutzungsszenarien der Wasserkraft" der Universität für Bodenkultur beweist, bringen neue Wasserkraftwerke die an sich schon stark genutzten Fließgewässer an den Rand des Kollaps.


Flüsse-voller-Leben.at

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Offener Brief an die TIWAG

Nov
26

Betreff: Offener Brief an die Tiroler Wasserkraft AG

z.H. des Vorstandsvorsitzenden der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG, Dr. Bruno
Wallnöfer

Sehr geehrter Herr Wallnöfer,

die Tiwag plant in unserem Tal eine der größten Baustellen Europas. Das Kaunertal wäre im Falle eines Ausbaus des Kaunertalkraftwerks, unabhängig von der Speichervariante, bei weitem am stärksten von den negativen Auswirkungen dieses Großprojekts betroffen.

Am 21. Oktober hat sich die Gemeinde Kaunertal einstimmig gegen die Speichervariante Fernergries ausgesprochen. Seitdem ist bereits mehr als ein Monat vergangen und offensichtlich ist die Tiwag nicht bereit, diesen Beschluss der Gemeinde Kaunertal zu kommentieren. Daher fordern wir Sie hiermit zu einer Stellungnahme zu diesem Gemeinderatsbeschluss auf. Setzen Sie der Speichervariante Fernergries offiziell ein Ende und erklären Sie, warum die Tiwag bis dato nicht auf diesen Grundsatzbeschluss reagiert hat.

Mit freundlichen Grüßen

Obfrau Anita Hofmann,
für den Verein Lebenswertes Kaunertal
ZVR-Zahl 503040112

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Kaunertaler Gemeinderat einstimmig gegen den Speicherstandort Fernergries

Okt
21

Bei der Kaunertaler Gemeinderatssitzung am 21. Oktober wurde auf Antrag der Liste Lebenswertes Kaunertal über die Position der Gemeinde zum Speicherstandort Fernergries abgestimmt. Das Ergebnis könnte nicht eindeutiger sein, denn die Gemeinderäte aller Listen stimmten geschlossen gegen den Speicherstandort Fernergries.

Die Tiwag ist nun gefordert diese einstimmige Entscheidung zu akzeptieren und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, in dem sie die unsägliche Speichervariante Fernergries offiziell und endgültig ad acta legt.

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Platzertal

Okt
10

Die Tiwag hat mit den geologischen Erkundungen im Platzertal begonnen. Am oberen Ende der Tscheywiesen wird das Material gelagert, auf den Wiese parken die Autos der Baufirmen. Der Weg ins Platzertal, der seit Jahrzehnten für Vieh- und Almtransporte genutzt wird, wird jetzt von der Tiwag für große Fahrzeuge erweitert (vgl. hier).

Am Beginn des Platzertals steht die inzwischen stark verfallene Aufbereitungsanlage der historischen Bergwerksanlage. Im flachen Talboden dahinter steht die gepflegte Platzalm in der anscheinend auch einige der Erkundungs-Arbeiter untergebracht werden. Im hinteren Teil des Tals, am Osthang, steht auf ca. 2500m das alte Berghaus an dessen Instandsetzung der Bergwerksverein seit heuer wieder verstärkt arbeitet. Der geplante Stausee würde übrigens nur wenige Meter unterhalb des Berghauses liegen.

Im Platzertal verteilt befinden sich im Moment circa 15 bis 20 Container der Erkundungsfirmen. Ein Hubschrauber fliegt pausenlos mit Material von der Tscheywiese ins Tal, mehrere Bohrgeräte sind Tag und Nacht im Einsatz.

Die Tiwag will im Platzertal einen Stausee mit 120m hohem Damm errichten. Im Pumpbetrieb würde Wasser vom Gepatschspeicher ins Platzertal gepumpt werden, um dann im neuen Kraftwerk am Fuß des Gepatschspeichers abgearbeitet zu werden. Aus 10 Einheiten Pumpstrom werden bei diesem Vorgang nur 7 Einheiten Strom "erzeugt", es entsteht also ein Stromverlust von ca. 30 Prozent. Der Pumpstrom, der größtenteils von Kohle- und Atomkraftwerken stammt, muss dazu noch größtenteils aus dem Ausland importiert werden. Die Möglichkeit zum Stromgewinn aus natürlichem Zufluss ist im Platzertal verschwindend gering.

Neben Taschachtal und Fernergries ist das Platzertal die dritte der noch aktuellen Speichervarianten für den Kaunertalausbau. Lebenswertes Kaunertal steht auch der Speichervariante Platzertal äußerst kritisch gegenüber, nicht zuletzt weil der Haupteil der Belastungen eines Ausbaus das Kaunertal tragen würde, unabhängig von der schlussendlich bevorzugten Pumpspeichervariante. Bei der Variante Platzertal wäre ein zusätzlicher Erschließungsstollen von 6 Kilometern Länge vorgesehen, geeignet für schweres Gerät. Ein Erschließungsstollen hätte auch eine Verlängerung der Bauzeit auf 10 Jahre zur Folge. Größtenteils vorgetrieben würde dieser Stollen vom Kaunertal aus, genauso wie die Überleitungsstollen aus dem Ötztal und die Triebwasser-/Pumpstollen von und zu den Pumpspeichern. Das hieße auch, dass alle schweren Maschinen und Materialtransporte durch das Kaunertal geführt werden müssten. Es ist zudem fraglich, ob die rutschgefährdeten Talflanken des Gepatschspeichers das stark veränderte Stauverhalten und die zusätzlichen Wassermassen aus dem Ötztal überhaupt verkraften würden.

Foto-Impressionen aus dem Platzertal:
(Zum Vergrößern anklicken)

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Gemeinderatssitzung, am 15.9.2010

Sep
16

Bei der “Grundsatzdiskussion” im Gemeinderat, am 15. September hat der Kaunertaler Gemeinderat mit 6:5 dagegen gestimmt, dass auf dem Gebiet der Katastralgemeinde Kaunertal kein weiterer Speicher errichtet werden soll. Die Grundsatzdiskussion selbst war in wenigen Minuten beendet, nachdem einige Gemeinderäte kurze Statements abgegeben hatten. Lebenswertes Kaunertal ist strikt gegen das Ausbauprojekt der Tiwag, zwei der drei Vertreter der Einheitsliste bekannten sich offen zum Ausbau. Eine klare Stellungnahme zur Haltung der Heimatliste zum Kraftwerk gab es nicht und von einer Grundsatzdiskussion kann man nicht einmal ansatzweise sprechen. Es wurden keine Argumente vorgebracht, die möglichen Vor- und Nachteile nicht erörtert - anscheinend wollen Einheitsliste und Heimatliste nicht wirklich über das Thema Kraftwerksausbau diskutieren.

Den Ausgang der geheimen Abstimmung konnte man schon erahnen, nachdem BM Raich betonte, es handle sich um die Abstimmung über einen Speicher auf dem Gebiet der Katastralgemeinde im Allgemeinen und nicht um eine Abstimmung über den Speicherstandort Fernergries. Vize-BM Werner Gfall hatte Pepi Raich kurz davor an das abgegeben Wahlversprechen bei der GR-Wahl 2010 erinnert. Im Wahlkampf hatte sich die Heimatliste klar gegen die Speichervariante Fernergries deklariert. Von dem Vorschlag die Abstimmung auf das Fernergries einzuschränken wollte Raich bezeichnenderweise nichts wissen. Mit solchen Spitzfindigkeiten will man eine klare Positionierung umgehen. Ähnliche Strategien kennt man von der Tiwag. Für die nächste GR-Sitzung wird LWK einen Antrag auf eine Abstimmung über den Speicherstandort Fernergries einbringen.

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Entscheidung zum Thema Sondierstollen Klasgarten. Zu dem Verhalten bei der Abstimmung zum Speicher passt gut, dass man auch hier durch eine Zustimmung der Tiwag Tür und Tor öffnet und die Position der Gemeinde schwächt. Bei einer informellen Zusammenkunft zum weiteren Verhalten der Gemeinde zum Thema Erkundungsstollen waren die Gemeinderäte der Einheits- und Heimatliste vor kurzem von der ursprünglich vereinbarten Haltung abgekommen, nachdem die Tiwag eine verkürzte Variante des Stollens angekündigt hatte. Die ursprüngliche Vereinbarung lautete dahin gehend, dass man den Sondierstollen so lange verzögert, bis die Tiwag endlich die vor Monaten angekündigte Entscheidung über die Speichervariante präsentiert. Dieser Richtungswandel und das vorzeitige Nachgeben ermöglicht der Tiwag die Durchführung einer der letzten Untersuchungen die für eine Einreichung des Projekts benötigt werden.

Dazu kommt, dass die Tiwag ursprünglich behauptet hat, der Sondierstollen Klasgarten stehe nicht im Zusammenhang mit der Variante Fernergries. Bei der jetzt eingereichten verkürzten Stollenvariante will die Tiwag aber auf genau den Bereich verzichtet haben, der einer Erkundung der Fernergries-Variante gedient hätte. Das braucht man nicht weiter zu kommentieren.

In Summe ist der Verein Lebenswertes Kaunertal erschüttert über die Ergebnisse dieser Gemeinderatssitzung. Das Tiwag-freundliche Verhalten stimmt nachdenklich. Auch die Tatsache, dass die Heimatliste um BM Raich die Möglichkeit für einen weiteren Speicherstandort offen halten will, macht stutzig.

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